Willkommen auf Gunters Hompage
  Ausbildung
 
Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben der Fahrschülerausbildungsordnung.
Die theoretische und praktische Ausbildung ist zu verknüpfen.
Jeder Führerscheinbewerber hat die vorgeschriebene Theorieausbildung der jeweiligen beantragten Klasse zu absolvieren.
Diese untergliedert sich in den allgemeinen Teil und den klassenspezifischen Stoff.
Bei einer Führerscheinerweiterung veringert sich der Anteil des Grundstoffes.
Die Vorstellung zur theoretischen Prüfung erfolgt nach Abschluß der Theorieausbildung und der Prüfungsvorbereitung.

Die praktische Ausbildung richtet sich nach dem Grundsatz," vom Leichten zum Schwierigen".
Dabei sind verschiedene Ausbildungsstufen zu durchlaufen. 
1. Grundstufe: Erlernen der Bedienung des Fahrzeuges.
2. Aufbaustufe: umweltschonendes vorausschauendes Fahren, Blickschulung.
3. Leistungsstufe: Schwierige Verkehrssituationen, und alle Inhalte der Stufe 1 und 2.

Auch die Beurteilung der Verkehrs und Betriebssicherheit ist zu erlernen.
Ziel der Grundausbildung ist das Erlernen des sicheren Führens eines Kraftfahrzeuges, auch in schwierigen Situationen bzw. bei ungünstigen Witterrungsverhältnissen.

Eine Vorschrift, wieviel Stunden der Fahrschüler dabei zu absolvieren hat, gibt es nicht.


Im Anschluß an die Grundausbildung folgen die besonderen Ausbildungsfahrten und die Reifestufe.
Inhalt der besonderen Ausbildungsfahrten sind die Überlandfahrausbildung, die Autobahnfahrten und die Beleuchtungsfahrten. Für diese Ausbildung ist vom Gesetzgeber eine Mindestanforderung gestellt worden.
Den Abschluß der Ausbildung bildet die Reife und Teststufe.
Der Fahrschüler muss selbsständig, ohne Hilfe, das Kraftfahrzeug unter allen Bedingungen führen können.
Nach dem Abschluss der Ausbildung erfolgt die praktische Prüfung.

Die Vorschrift legt fest, dass der Fahrlehrer erst dann seinen Schüler zur Prüfung anmelden darf, wenn er davon überzeugt ist, dieser ist den Anforderungen des modernen Verkehrs gewachsen.
Die Grundzüge des ökonomischen Fahrens sind anzuwenden.

Eine Garantie für das Bestehen der praktischen Prüfung kann, auch nach gewissenhafter Ausbildung des Schülers, nicht gegeben werden. Zuviele Aspekte spielen da eine Rolle.

Bitte beachte auch die AGB.
Aushang im Büro und auf der Rückseite des Ausbildungsvertrages.




 
  Vielen Dank für Ihren Besuch 26118 BesucherWieder mal vorbeischauen.  
 
Das Leben hat doch viele schöne Seiten. Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden